ÜBER UNS

HANDELSBÖRSEN

Warenbörsen sind öffentliche juristische Personen, die im Rahmen der im Gesetz Nr. 5174 niedergelegten Grundsätze gegründet wurden und sich mit dem Kauf und Verkauf der an der Börse beteiligten Waren sowie der Festlegung, Registrierung und Bekanntgabe der an der Börse gebildeten Preise befassen. Devisen und Edelmetallbörsen fallen nicht in den Geltungsbereich dieses Gesetzes.

Gründung der Börse

  • Der Austausch wird vom Ministerium auf der Grundlage einer positiven Stellungnahme der Union in den Provinzen eingerichtet, in denen kommerzielle Bedürfnisse dies erfordern.
  • Es können auch spezielle Qualitätsbörsen eingerichtet werden, die auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene tätig sind.
  • Gründung regionaler Börsen; Sie erfolgt auf schriftlichen Antrag von mehr als der Hälfte der Gesamtzahl der Mitglieder in den Provinzen der Region oder auf Beschluss des Ministeriums auf Beschluss von zwei Dritteln der Gesamtzahl der einzelnen Mitglieder der Börsenversammlungen und der positive Meinung der Union. Mit der Gründung der Regionalbörse werden die Gründungsbörsen zu Zweigstellen.
  • Auch Länder und Regionalbörsen unterliegen den Bestimmungen über Warenbörsen.
  • Die Börsen sind verpflichtet, eine angemessene und angemessene Organisation, Infrastruktur, Ausrüstung und das erforderliche Personal für die zu erbringenden Dienstleistungen bereitzustellen, im Einklang mit den gemeinsamen Kriterien, die auf den Bedingungen der Börse basieren und durch die vom Ministerium zu erlassende Verordnung festgelegt werden positive Meinung der Union.
  • Die Klassifizierung der Börsen entsprechend ihrer Qualifikation wird durch eine Verordnung geregelt, die das Ministerium nach positiver Stellungnahme des Verbandes erlässt.
  • Nichtansässige können an internationalen Börsen handeln.

Arbeitsbereiche des Austauschs

Der Arbeitsbereich der Börse sind die Grenzen der Provinz, in der sie sich befindet. Dieser Arbeitsbereich kann durch den Vorstand der Union unter Einbeziehung der umliegenden Provinzen erweitert oder eingeschränkt werden und gilt bis zur Gründung der Börse in diesen Provinzen.

Pflichten der Börsen

  • Den Kauf und Verkauf der börsennotierten Stoffe an der Börse zu organisieren und zu registrieren.
  • Die in der Börse gebildeten Tagespreise der in die Börse einbezogenen Artikel ordnungsgemäß zu ermitteln und bekannt zu geben.
  • Allgemeine Vorschriften zu erlassen, die mit Zustimmung der Union in Kraft treten und die Verpflichtungen des Käufers und des Verkäufers in Bezug auf Lieferung, Empfang und Zahlung, die Abwicklungsbedingungen der Transaktionen, die für die Preise geltenden Bedingungen usw. festlegen optionale Schlichtungsverfahren im Streitfall.
  • Verfolgung der in- und ausländischen Aktienmärkte und Märkte, Kommunikation mit Kursen, Führung seiner Mitglieder im elektronischen Handel und in Internetnetzwerken.
  • Ordnen und genehmigen Sie die Dokumente gemäß Artikel 51.
  • Einrichtung von Laboratorien und technischen Büros oder Beteiligung an Einrichtungen zur Bestimmung der Arten und Eigenschaften der in die Börse einbezogenen Stoffe.
  • Die Bräuche, Traditionen und Praktiken im Zusammenhang mit der Börse in ihren Regionen zu ermitteln, sie dem Ministerium zur Genehmigung vorzulegen und bekannt zu geben.
  • Vorschläge, Wünsche und Anträge an die zuständigen Behörden zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Aktivitäten der Börse zu richten; Eine Klage im Namen dieser Mitglieder oder in seinem eigenen Namen einzureichen, wenn alle oder einige seiner Mitglieder ein Interesse daran haben.
  • Überwachung von Vereinbarungen, Beschlüssen und abgestimmten Verhaltensweisen, die möglicherweise wettbewerbswidrige Auswirkungen haben, und Benachrichtigung der zuständigen Behörden im Falle einer Entdeckung.
  • Zur Durchführung dieser Arbeiten, wenn die den Ministerien oder anderen öffentlichen Institutionen und Organisationen durch die Gesetzgebung übertragenen Arbeiten im Rahmen der in diesem Gesetz festgelegten Gründungsziele und Pflichten an die Börsen geliefert werden.
  • Bereitstellung der von seinen Mitgliedern benötigten Unterlagen und Erbringung der damit verbundenen notwendigen Dienstleistungen.
  • Bewertung der Bewerbungen für inländische Messen und Unterbreitung eines Angebots an die Union.
  • Erfüllung der von der Union und dem Ministerium im Rahmen der einschlägigen Gesetze zugewiesenen Aufgaben sowie der durch andere Gesetze zugewiesenen Aufgaben.